Vorreinigung stark verschmutzter Chemikalienschutzanzug
Kontaminierte Anzüge werden nicht bearbeitet.
Prüfung nach DGUV-Grundsatz 305-002, BGR/GUV-I 8671, vfdb 08/02 und Herstellerangaben. Der Chemikalienschutzanzug darf NICHT mit Chemikalien beaufschlagt sein!